Stadtverwaltung und RSAG planen eine Erweiterung des Straßenbahnnetzes in Reutershagen. In diesem Zuge sollen etliche Kleingärten überplant werden und wegfallen. Als SPD-Fraktion lehnen wir dies ab. Hier informieren wir über die Planungen.

Am 07. Juni 2023 soll die Rostocker Bürgerschaft über eine neue Strecke der Straßenbahn für Reutershagen abstimmen. Dabei ist geplant, dass die neue Linie vom Zoo zum P+R Parkplatz am Westfriedhof verläuft und das CJD mit einer eigenen Haltestelle anschließt. Reutershagen soll über die Goerdelerstraße an das bestehende Schienennetz an der Hamburger Straße angeschlossen werden. In diesem Zuge sollen mehrere Kleingartenanlagen wegfallen. Als SPD-Fraktion lehnen wir dies ab! Es gibt zudem weitere Planungen der Stadtverwaltung, zusätzlich bis zu 1.500 Parzellen in dem Gebiet in Bau- und Gewerbegebiete umzuwandeln. Dies entspricht ca. 10 Prozent aller Rostocker Kleingärten.

Grundsätzlich stehen wir als SPD-Fraktion zum Ausbau des ÖPNV-Angebots in Rostock. Gerade vor dem Hintergrund der Verkehrswende und dem Beschluss, Rostock bis 2035 klimaneutral zu machen, müssen möglichst viele Menschen davon überzeugt werden, auf Bus und Bahn umzusteigen. Dies gelingt nur über ein attrakives ÖPNV-Angebot. Wir lehnen es jedoch ab, dass zu diesem Zweck etliche Kleingärten geopfert werden sollen. Kleingärten sind nicht die stille Reserve der Stadtentwicklung.

Mit Blick auf das CJD erkennen wir als SPD-Fraktion nicht, warum eine eigene Straßenbahnhaltestelle notwendig ist. Das CJD besitzt bereits in eigene Bushaltestelle. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler, die aus dem Umland kommen, von ihren Eltern mit dem Auto gebracht und können gar nicht die Straßenbahn nutzen.

Aus unserer Sicht gibt es Alternativen: eine Streckenführung über den Trotzenburger Weg, Tschaikowskistraße, Händelstraße und Ulrich-von-Hutten-Straße wäre ebenfalls möglich. Hierdurch könnte man nicht nur das Ostseestadion besser anbinden, sondern auch die Arbeitsagentur, die OSPA-Arena, die Neptun-Schwimmhalle und das Kasernen-Gelände. Die Kleingartenanlagen könnten erhalten bleiben und die Anbindung von Reutershagen an das Straßenbahnnetz wäre von gleicher Qualität.

Seit dem 18. April ist die Beschlussvorlage zur Netzerweiterung öffentlich einsehbar. Allerdings wird das Gutachten bzw. die Studie, auf der die Beschlussvorlage zur Straßenbahnerweiterung basiert, weiter unter Verschluss gehalten. Wir fordern die unverzügliche Veröffentlichung dieses Gutachtens. Insbesondere die Kleingärtner in den betroffenen Anlagen sollten umfassend informiert werden. Die Kommunikation der Verwaltung und der RSAG bezüglich der Anzahl der bedrohten Kleingartenparzellen entspricht nicht den internen Überlegungen in der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung überlegt, aus den restlichen Kleingärten in dem Gebiet Gewerbe- und Bauflächen zu machen. Bis zu 1.500 Parzellen sind dadurch bedroht und damit 10 Prozent aller Rostocker Kleingärten.

Wie sieht die bisherige Historie zur Straßenbahnerweiterung aus und was soll mit den Kleingärten passieren?

21.04.2021 Beschluss "Gemeinsamer Nahverkehrsplan HRO und LRO - Ausbaustrategie Straßenbahnnetzerweiterung"

Am 21.04.2021 beschließt die Rostocker Bürgerschaft den "gemeinsamen Nahverkehrsplan Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock - Ausbaustrategie Straßenbahnnetzerweiterung". Dabei wird festgelegt, dass die Erweiterung des Straßenbahnnetzes Zoo-Reutershagen höchste Priorität genießt. Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung (KUK) wird von der Stadt Rostock und der RSAG in Auftrag gegeben. Eine Förderung des Streckenausbaus ist dann möglich, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis >1 ist.

14.02.2022 Informationsvorlage "Kleingartenentwicklungskonzept"

Die Stadtverwaltung legt eine über 700 Seiten starke Informationsvorlage zum Kleingartenentwicklungskonzept der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vor. Diese soll von der Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 30.03.2022 zur Kenntnis genommen werden. In dieser werden unter anderen Erhaltungsstufen für die Kleingärten aufgeführt, welche die Bedeutung der Kleingartenanlagen widerspiegeln. Erhaltungsstufe 3 bedeutet dabei, dass Kleingartenanlagen nur eine geringe Bedeutung haben und überplant werden können. Erhaltungsstufe 2 beinhaltet Kleingärten, auf die nur bei hohem Bedarf zugegriffen werden kann. Die SPD-Fraktion fordert daraufhin in einem Dringlichkeitsantrag, das Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage der Bürgerschaft vorzulegen. Speziell für Reutershagen sind dabei rund 1.500 Kleingärten von Überplanungen bedroht.

potentiell bedroht Kleingartenanlagen in Reutershagen

Kleingartenanlage Parzellen Erhaltungsstufen laute KEK*
Waldessaum III 208 3
Waldessaum 4 183 3
Waldessaum Block V 189 3
Sternwarte 102 3
Waldessaum Block 7 40 3
Barnstorfer Busch 71 2
Wiesenrand 48 2
Barnstorf 111 2
Edelweiß 72 2
Am Koppelsoll 121 2
Am Waldessaum, Block VI 141 3
Waldessaum Block VIII 65 3
Luftwarte 128 3
Summe 1479
ggf. + Otto Kuphal 67 2
*Kleingartenentwicklungskonzept 3=stark bedroht; 2=bedroht
30.03.2022 Bürgerschaft verlangt, dass Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage vorgelegt wird

Die Rostocker Bürgerschaft beschließt einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.PARTEI, das Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage vorzulegen. Bis heute (Stand 24.04.2023) liegt der Bürgerschaft keine entsprechende Beschlussvorlage zur Abstimmung vor.

14.04.2023 erste Pläne zum Straßenbahnausbau Reutershagen werden bekannt

Die Pläne zur Straßenbahnerweiterung für Reutershagen werden bekannt. Die SPD-Fraktion reagiert mit einer Pressemitteilung, in welcher sie die geplante Streckenführung entlang dem CJD und durch die Kleingartenanlagen kritisieren. Gleichzeitig schlägt die SPD-Fraktion eine Alternativroute über den Trotzenburger Weg, Tschaikowskistraße, Händelstraße und Ulrich-von-Hutten-Straße vor.

18.04.2023 Beschlussvorlage zur Streckennetzerweiterung Reutershagen sind öffentlich verfügbar

Die Beschlussvorlage zum Streckenausbau Zoo-Reutershagen wird veröffentlicht. Allerdings wird das Gutachten, auf dem die Planungen basieren, nicht öffentlich zur Verfügung gestellt.

19.04.2023 SPD-Fraktion fordert Offenlegung des Gutachtens zum Straßenbahnausbau

Die SPD-Fraktion veröffentlicht eine Pressemitteilung, in welcher sie die Veröffentlichung des Gutachtens zur Straßenbahnerweiterung fordert. Zudem wird die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung, RSAG und Kleingartenvereinen kritisiert. Die Überlegungen der Stadt für die betroffenen Parzellen gehen sehr weit und sehen eine potentielle Bebauung mit Wohn- und Gewerbegebäuden vor.

26.04.2023 Stadtverwaltung legt Nachtrag zur Beschlussvorlage Straßenbahnerweiterung vor

Die Stadtverwaltung legt einen Nachtrag zur Beschlussvorlage der Straßenbahnnetzerweiterung in Reutershagen vor. In dieser heißt es, dass der Kosten-Nutzen-Index von 1,06 sich auch ohne städtebauliche Entwicklung im Gebiet Reutershagen/Kleingärten am Groß-Schwaßer-Weg ergibt. Die Stadtverwaltung betreibt keine Festlegung für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in diesem Gebiet. Gleichzeitig verweist die Verwaltung darauf, dass eine Planung für Wohn- und Gewerbeflächen erst mit der Verabschiedung des Flächennutzungsplans möglich wäre. Eine klare Absage an Bebauungspläne für das Gebiet seitens der Stadtverwaltung erfolgt jedoch nicht.

02.05.2023 RSAG gibt Gutachten zur Netzerweiterung frei

Auf Druck der SPD-Fraktion haben Stadt und RSAG das Gutachten zur möglichen Straßenbahnerweiterung in Reutershagen freigegeben. Dieses kann nun von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Die SPD-Fraktion wird dieses Gutachten intensiv durcharbeiten.

03.05.2023 SPD wirft kritische Punkte im Gutachten auf

Das seit 02.05.2023 öffentliche Gutachten zur möglichen Straßenbahnerweiterung Reutershagen führt nun dazu, dass anhand von Fakten diskutiert werden kann. Die SPD-Fraktion weist dabei auf folgende kritische Punkte im Gutachten hin:

  • Das Gutachten rechnet mit 240.300 Rostockern in 2030 (Seite 19). Dies ist völlig unrealistisch.
  • Die Linie 25 (dann Linie 20) wird von heute alle 10 Minuten auf dann 20 Minuten ausgedünnt. (Seite 27)
  • Wegfall der Haltestellen E.-André-Straße, Bonhoeffer-Straße und W.-Husemann-Straße (Seite 27, dort als „Schleifenfahrt in Reutershagen“ bezeichnet)
  • Die Linie 39 entfällt (Seite 27)
  • 34 ha Flächenentwicklungspotenziale zwischen Reutershagen und Gartenstadt als „städtische Bestrebungen“, wo heute Kleingärten stehen (Seite 23 und Seite 24):
    • 8 ha Gewerbe
    • 14 ha Wohngebiete mit dichter Bebauung mit 1050 WE (Wohneinheiten)
    • 7 ha Wohngebiete mit mittlerer Bebauung mit 300 WE
    • 5 ha Wohngebiete mit geringer Dichte (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit 100 WE

Nach Auffassung der SPD-Fraktion zeigt sich, dass die Mahnungen wahr sind und es städtische Bestrebungen gibt, zwischen Reutershagen und der Gartenstadt die Kleingärten in Bauland umzuwandeln. Die SPD-Fraktion wirbt daher erneut für die Alternativroute über den Trotzenburger Weg, Tschaikowskistraße, Händelstraße und Ulrich-von-Hutten-Straße.

04.05.2023 SPD-Fraktion reichte Anfrage zum Gutachten Straßenbahnerweiterung ein

Die Fraktion der SPD hat mit Blick auf die geplante Straßenbahnerweiterung Reutershagen und das Gutachten, auf dem die Planungen basieren, folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:

  1. Im Gutachten wird mit einer Einwohnerzahl von 240.300 Rostockern (Seite 19) gerechnet.
    1. Durch wen wurde die Zahl vorgegeben?
    2. Welcher Nutzen-Kosten-Index würde sich für die beiden Routen ergeben, wenn mit der aktuellen Bevölkerungsprognose gerechnet werden würde?
  2. Im Gutachten werden 34 ha Flächenentwicklungspotenziale zwischen Reutershagen und Gartenstadt als „städtische Bestrebungen“ ausgewiesen (Seite 23).
    1. Woher stammen die Zahlen und auch die detaillierte Aufteilung nach Gewerbe- und Wohngebieten?
    2. Welche Planungen liegen diesen Zahlen zu Grunde?
  3. Für die Stadt: Es werden die Planungsziele Anbindung des P+R-Parkplatzes Groß Schwaßer Weg und Anbindung des CJD als wesentliche Planungsziele genannt.
    1. Wer hat diese Planungsziele festgelegt?
    2. Wieso waren diese Planungsziele nicht Bestandteil der Beschlussvorlage 2020/BV/1833?
    3. Wieso wurden diese Planungsziele der Bürgerschaft nicht zum Beschluss vorgelegt?
  4. Die Ost-Route wurde im Gutachten durch einen Nutzen-Kosten-Index von unter 1,0 als nicht förderfähig eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
    1. Aus welchen Gründen wurde im Gutachten ein Parallelverkehr der Linie 20 zwischen Markt Reutershagen und Schwimmhalle einberechnet?
    2. Wurden alternative Linienführungen anstelle des parallelen Verkehr Bus-Straßenbahn geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  5. Bei der West-Route wurde die Linie 39 gestrichen und die Linie 20 (heute 25) ausgedünnt.
    1. Warum wurde der Takt verschlechtert?
    2. Welche alternativen ÖPNV-Angebote sollen die Fahrgäste zwischen den Haltestellen Ulrich-von-Hutten-Straße und Schwimmhalle anstelle des heutigen Taktes nutzen?
    3. Wieso stellt es die Verringerung des Taktes für die Einwohner im Gebiet zwischen den beiden genannten Haltestellen keine Verschlechterung zum heutigen Angebot dar?
  6. Das Gutachten rechnet in allen Szenarien mit veränderten Fahrgastzahlen auf den verschiedenen Strecken. Die Ermittlung wird aber im Gutachten nicht untersetzt.
    1. Wie wurde das zusätzliche Fahrgästepotenzial aus dem Gutachten für die beiden Routen konkret ermittelt?
    2. Gab es eine Erhebung bzw. Befragung am CJD bezüglich des zusätzlichen Potenzials an Schülern, die die Straßenbahn zukünftig nutzen würden, aber heute nicht mit dem Bus zur Schule kommen? Wenn ja, wie war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  7. Es wird verschiedentlich berichtet, dass es für die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnis von neuen ÖPNV-Routen ein Berechnungsverfahren des Bundes gibt.
    1. Wie würde für beide Routen der Nutzen-Kosten-Index aussehen, wenn mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet wird?
    2. Warum wurde im Gutachten nicht mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet?

Die Antworten zu diesen Fragen müssen von der Verwaltung bis zur Bürgerschaftssitzung am 07.06.2023 schriftlich vorliegen.

08.05.2023 Verwaltung stellt Beschlussvorlage zur Straßenbahnerweiterung zurück

Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass sie die Beschlussvorlage zum Planungsbeschluss Streckennetzerweiterung Zoo – Reutershagen bis auf weiteres zurückstellt. In der Folge soll die unterschiedlichen Routen (Ost-Route und West-Route) genauer betrachtet werden. Zudem gibt die Verwaltung bekannt, die zwischenzeitlich geänderten standardisierten Berechnungsgrundlage für den Nutzen-Kosten-Index zu berücksichtigen. Sowohl die SPD-Fraktion, als auch viele Rostockerinnen und Rostocker hatten diese Punkte des Gutachtens stark kritisiert und Nachbesserungen gefordert.

22.05.2023 SPD fordert: keine Überplanung von Kleingärten für Wohn- und Gewerbegebiete

Die Fraktion der SPD in der Rostocker Bürgerschaft hat einen Antrag eingereicht, in welchem sie die Oberbürgermeisterin auffordert, sämtliche Planungen und Prüfungen zur Überplanung von Kleingärten als Wohn- und Gewerbegebiete im Bereich zwischen Reutershagen und der Gartenstadt, sowie im Umfeld des Westfriedhofs zu stoppen. Der Stopp der entsprechenden Planungen soll dabei insbesondere mit Blick auf die Erstellung der neuen Flächennutzungsplans erfolgen. Im Rahmen der Debatte um die Straßenbahnerweiterung wurden Befürchtungen artikuliert, dass es zu einem massiven Verlust von Kleingärten in Reutershagen und der Gartenstadt kommen könnte. Bis zu 1.500 Parzellen wären durch eine zusätzliche städtebauliche Entwicklung des Areals rund um die geplante neue Straßenbahntrasse bedroht. Die Stadtverwaltungsspitze hat ihrerseits betont und erklärt, dass eine solche Überplanung der Kleingartenanlagen nicht vorgesehen ist. Ziel des Antrags ist es daher, Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

23.05.2023 SPD will Straßenbahn zum Neuen Friedhof erhalten

Im Zuge der Planungen für eine neuen Straßenbahnverbindung zwischen dem Rostocker Zoo und Reutershagen wurde bisher vorgesehen, die Straßenbahnhaltestelle "Neuer Friedhof" vom Schienennetz abzutrennen und zukünftig nur noch durch Buslinien anfahren zu lassen. Die SPD-Fraktion sieht dies äußerst kritisch. Der Neue Friedhof ist Rostock größte Begräbnisstätte. Insbesondere ältere Menschen sind auf barrierefreie/barrierearme Mobilitätsangebot angewiesen, um den Friedhof zu erreichen. Die Straßenbahn wird daher als bevorzugtes Transportmittel benutzt. Ein Umstieg auf den Bus ist für viele Menschen körperlich nicht leistbar. Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, die Straßenbahnverbindung zum Neuen Friedhof aufrechtzuerhalten. In einem eigenen Antrag wird die Oberbürgermeisterin aufgefordert, in Abstimmung mit der RSAG, bis zur September-Sitzung der Bürgerschaft, Varianten vorzulegen, wie auch zukünftig der Neue Friedhof durch die Straßenbahn erreichbar sein kann.

30.05.2023 Verwaltung legt Stellungnahme zur Fraktionsanfrage Straßenbahnerweiterung vor

Die Fraktion der SPD hatte mit Blick auf die geplante Straßenbahnerweiterung Reutershagen und das Gutachten, auf dem die Planungen basieren, ein umfassende Anfrage an die Verwaltung gestellt, welche nun wie folgt beantwortet wurde:

1. Im Gutachten wird mit einer Einwohnerzahl von 240.300 Rostockern (Seite 19) gerechnet.

a) Durch wen wurde die Zahl vorgegeben?

Die Einwohnerzahl von 240.300 stammt aus dem Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ), beinhaltet jedoch die Summe aus Haupt- und Nebenwohnsitzen (Vgl. Erläuterungen im MOPZ). Im auf dem MOPZ basierenden Verkehrsmodell sind 221.300 Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in Rostock hinterlegt. Nur diese Zahl wurde für die Nachfrageberechnungen herangezogen.

b) Welcher Nutzen-Kosten-Index würde sich für die beiden Routen ergeben, wenn mit der aktuellen Bevölkerungsprognose gerechnet werden würde?

Im Zuge der in den weiteren Planungen anstehenden und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu begleitenden standardisierten Bewertung (Nutzen-Kosten-Untersuchung) wird selbstverständlich mit den dann aktuell vorhandenen Prognosen und Modellen gerechnet. Da hier aber neben den Einwohnerzahlen auch sämtliche anderen Strukturdaten einfließen, lässt sich nicht vorhersagen, ob und wenn ja, in welche Richtung sich der Nutzen-Kosten-Index verändert.

2. Im Gutachten werden 34 ha Flächenentwicklungspotenziale zwischen Reutershagen und Gartenstadt als „städtische Bestrebungen“ ausgewiesen (Seite 23)

a) Woher stammen die Zahlen und auch die detaillierte Aufteilung nach Gewerbe- und Wohngebieten? b) Welche Planungen liegen diesen Zahlen zu Grunde?

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat durch einen Bürgerschaftsbeschluss im Jahr 2017 den Auftrag zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans und damit zur fachlichen Auseinandersetzung mit den Entwicklungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten u.a. neuer Bauflächen erhalten.

2018 erfolgte eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung, innerhalb dessen erste Flächen­entwicklungsszenarien mit der allgemeinen und Fachöffentlichkeit diskutiert wurden (siehe u.a. https://zukunftsplan-rostock.de/beteiligung/szenarien). Hier wurde für den Bereich nördlich des Groß Schwaßer Weges ein Gesamtflächenpotenzial von ca. 30 ha dargestellt.


In der weiteren internen fachlichen Auseinandersetzung mit den verschiedenen Potenzialflächen, welche mit einem Zielszenario der Bürgerschaft zum Beschluss vorgelegt werden sollen, erfolgte eine etwas detailliertere Flächenbetrachtung aus stadtplanerischer und umweltfachlicher Sicht.

3. Für die Stadt: Es werden die Planungsziele Anbindung des P+R-Parkplatzes Groß Schwaßer Weg und Anbindung des CJD als wesentliche Planungsziele genannt.

  1. Wer hat diese Planungsziele festgelegt?

Basis bildet die Beschlussvorlage 2020/BV/1833. Dazu wurden bei der Erstellung der Gutachten die in den Ausbaukorridoren liegenden Verkehrserzeuger (Akteure, durch deren Tätigkeit Verkehr entsteht, wie z.B. Betriebe, Unternehmen, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Verwaltungen, Wohnungsunternehmen, Kliniken oder Einkaufszentren) identifiziert und deren Bedeutung bewertet. Ziel ist es, die größten Verkehrserzeuger im Korridor mit der Straßenbahn zu bedienen, um die bestehenden Nachfragepotenziale bestmöglich zu heben und damit eine größtmögliche Verkehrsverlagerung zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zu bewirken.

  1. Wieso waren diese Planungsziele nicht Bestandteil der Beschlussvorlage 2020/BV/1833?

Die Zielstellungen wurden auf Basis der Beschlussvorlage für den Untersuchungskorridor (Zoo – Reutershagen) aufgestellt, um mögliche Trassenkorridore zu identifizieren. Eine potenzielle Straßenbahnstrecke soll die Verkehrsnachfrage bestmöglich abdecken und höchstmögliche Verlagerungseffekte zum Umweltverbund ermöglichen. Dies gelingt nur, wenn die wesentlichen Aufkommensschwerpunkte bedient werden und sich die Strecke sinnvoll im gesamten ÖPNV-Netz einordnen lässt.

  1. Wieso wurden diese Planungsziele der Bürgerschaft nicht zum Beschluss vorgelegt?

Von der Bürgerschaft wurde mit dem Beschluss 2020/BV/1833 der Auftrag für die weiteren Untersuchungen bereits erteilt.

4. Die Ost-Route wurde im Gutachten durch einen Nutzen-Kosten-Index von unter 1,0 als nicht förderfähig eingeschätzt.

a) Aus welchen Gründen wurde im Gutachten ein Parallelverkehr der Linie 20 zwischen Markt Reutershagen und Schwimmhalle einberechnet?

Der Parallelverkehr zwischen Bus und Straßenbahn im Korridor Ost entlang der U.-v.-Hutten-Straße, Händelstraße und Tschaikowskistraße ist erforderlich, um den südlichen Bereich von Reutershagen (Reutershagen II) weiterhin mit dem Innenstadtbereich zu verbinden und auch die direkte Stadtteilverbindung zwischen Reutershagen und dem Hansaviertel zu ermöglichen. Auf diesen Relationen wären gegenüber der heutigen Direktverbindung bis zu 2 Umstiege (vom Bus in die Straßenbahn und wieder in den Bus) erforderlich.

b) Wurden alternative Linienführungen anstelle des parallelen Verkehr Bus-Straßenbahn geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Die unter a) benannten Alternativen wurden geprüft, aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des ÖPNV und einer damit einhergehenden Schwächung der Nachfrage im ÖPNV jedoch verworfen. Eine alternative Führung der Busse zwischen Reutershagen und dem Hansaviertel ist aufgrund der bestehenden Straßeninfrastruktur nicht möglich.

Ein Parallelverkehr zwischen Bus und Straßenbahn wäre in diesem Bereich also erforderlich.

5. Bei der West-Route wurde die Linie 39 gestrichen und die Linie 20 (heute 25) ausgedünnt.

a) Warum wurde der Takt verschlechtert?

Bei Umsetzung einer Straßenbahnneubaustrecke kommt es in beiden Korridoren zu einer Anpassung der Buslinien. Auch im Planungsansatz für den Ost-Korridor entfällt Linie 39 auf dem Abschnitt Markt Reutershagen bis Hauptbahnhof und die heutige Linie 25 wird auf einen 20-Minuten-Takt reduziert. Für die Planungen im Korridor West übernehmen die Straßenbahnstrecken entlang der Hamburger Straße sowie entlang der Goerdelerstraße einen Teil der Erschließungsaufgaben der heutigen Buslinie 25. Fahrgäste aus Reutershagen I und II werden zum großen Teil mit der Straßenbahn fahren. Nur Stadtteilverbindung von Reutershagen ins Hansaviertel sowie die Erschließung unmittelbar um die Haltestellen U.-v.-Hutten-Straße, Kuphalstraße und Tschaikowskistraße bleibt Aufgabe des Busses. Hier wird die Gesamtnachfrage der Buslinie deutlich niedriger sein als es heute der Fall ist, wo der Bus für den größten Teil von Reutershagen die alleinige ÖPNV-Erschließung gewährleistet. Die Einzugsbereiche um die geplanten neuen Haltestellen der Straßenbahn sind in der Anlage ersichtlich. Die nicht von der Straßenbahn abgedeckten Bereiche werden auch zukünftig vom Bus bedient.

b) Welche alternativen ÖPNV-Angebote sollen die Fahrgäste zwischen den Haltestellen Ulrich-von-Hutten-Straße und Schwimmhalle anstelle des heutigen Taktes nutzen?

Für einen Teil der heutigen Busnutzer*innen an den Haltestellen U.-v.-Hutten-Straße, Kuphalstraße und Tschaikowskistraße ist die neue Straßenbahnstrecke oder die bestehende Strecke entlang der Hamburger Straße sehr gut erreichbar. Für alle anderen fährt die Buslinie weiterhin zwischen dem Doberaner Platz (zukünftig Stadthafen) und Evershagen, nach derzeitigem Planungsstand jedoch etwas seltener, im 20-Minuten-Takt. Ab der Haltestelle Schwimmhalle besteht dann durch Überlagerung mit weiteren Linien wieder ein deutlich dichteres Angebot. Die Umlegungsergebnisse des Verkehrsmodells bestätigen die Sinnhaftigkeit dieses Ansatzes unter den heute bekannten Annahmen zum Verkehrsverhalten der Menschen.

c) Wieso stellt die Verringerung des Taktes für die Einwohner im Gebiet zwischen den beiden genannten Haltestellen keine Verschlechterung zum heutigen Angebot dar?

Sofern die Planungen zum Busnetz so umgesetzt werden, reduziert sich für einen Teil der Einwohner*innen im benannten Gebiet die Häufigkeit der Anbindung gegenüber heute. Durch die neue Straßenbahnstrecke ergeben sich in der Gesamtbetrachtung für einen weitaus größeren Teil der Bevölkerung aber deutliche Vorteile durch dichtere Taktung, neue Direktverbindungen zu wichtigen innerstädtischen Zielen und kürzere Fahrzeiten. Diese Auswirkungen werden ebenfalls durch das Verkehrsmodell bestätigt. Das vorgeschlagene angepasste Busliniennetz kann im weiteren Planungsprozess entsprechend der Bedürfnisse und Notwendigkeiten austariert werden.

Gleichzeitig sind bezüglich des Angebots aufgrund der sehr langen Vorschauzeit (Umsetzung nicht vor 2030) Entwicklungen, die zu einer Korrektur und Anpassung der Planungen zur konkreten Ausgestaltung der Buslinienführungen und -takte führen möglich und sogar wahrscheinlich.

6. Das Gutachten rechnet in allen Szenarien mit veränderten Fahrgastzahlen auf den verschiedenen Strecken. Die Ermittlung wird aber im Gutachten nicht untersetzt.

a) Wie wurde das zusätzliche Fahrgästepotenzial aus dem Gutachten für die beiden Routen konkret ermittelt?

Hierzu wird das VISUM-Verkehrsmodell der Firma PTV verwendet. Dies ist ein weltweit im Einsatz befindliches und anerkanntes Werkzeug. Die Ergebnisse sind Grundlage und Hilfe für jegliche Art von Entscheidungen zum Neu- und Ausbau von Verkehrsinfrastruktur. Bei der RSAG und der HRO ist dieses Modell schon seit vielen Jahren im Einsatz.

b) Gab es eine Erhebung bzw. Befragung am CJD bezüglich des zusätzlichen Potenzials an Schülern, die die Straßenbahn zukünftig nutzen würden, aber heute nicht mit dem Bus zur Schule kommen? Wenn ja, wie war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund des langen Zeitraums für die Planung und den Bau einer neuen Straßenbahnstrecke (Inbetriebnahme nicht vor 2030) wird kein*e heutige*r Schüler*in innerhalb der Schullaufbahn die Chance haben, die Straßenbahn zum Erreichen der Schule zu nutzen. Eine Befragung oder Erhebung wäre somit rein hypothetischer Natur und deshalb für eine Meinungsbildung nicht sinnvoll. Bekannt ist, aus welchen Orten und Stadtteilen die Schülerinnen und Schüler kommen. Daraus lässt sich ableiten, für wie viele Schülerinnen und Schüler sich die Erreichbarkeit der Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Bau der Straßenbahn verbessern würde. Daraus lassen sich Aussagen zur Änderung des Verkehrsmittelwahlverhaltens treffen. Allerdings spiegeln diese Werte auch nur den heutigen Stand wieder und sind keine Garantie, dass die Wohnortverteilung in 8 Jahren unverändert ist.

7. Es wird verschiedentlich berichtet, dass es für die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnis von neuen ÖPNV-Routen ein Berechnungsverfahren des Bundes gibt.

a) Wie würde für beide Routen der Nutzen-Kosten-Index aussehen, wenn mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet wird?

Die standardisierte Bewertung ist ein Verfahren zur Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs. Durch die Standardisierung des Vorgehens wird eine objektive Beurteilung von örtlich, technisch und verkehrswirtschaftlich unterschiedlichen Vorhaben nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht. Mit der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen kann der Nutzen einer Maßnahme strukturiert und nach einheitlichen Maßstäben erhoben und bewertet werden. So kann gegenüber Dritten die Vorteilhaftigkeit einer Maßnahme mithilfe einer anerkannten Methodik dargestellt werden. Zum 01.07.2022 ist das neue standardisierte Bewertungsverfahren Version 2016+ in Kraft getreten. Basis für die Anpassungen sind die im Dritten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GVFG) dargestellten neuen Fördertatbestände und neuen Mindestvorhabengrößen. Im Zuge der in den weiteren Planungen anstehenden und durch das BMDV zu begleitenden standardisierten Bewertung (Nutzen-Kosten-Untersuchung) wird selbstverständlich das dann zu verwendende Verfahren (aktuell Version 2016+) genutzt. Nach erster Einschätzung wird insbesondere der Korridor West hier ein besseres Ergebnis erzielen, da Faktoren wie CO2-Einsparung oder P+R-Nutzung im aktuellen Verfahren eine stärkere Wichtung erhalten haben.

b) Warum wurde im Gutachten nicht mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet?

Die Nutzen-Kosten-Untersuchungen wurden bereits im Jahr 2021 beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt stand die neue Berechnungsmethode noch nicht zur Verfügung.

05.06.2023 Verwaltung legt Stellungnahme zum Antrag "keine Überplanung von Kleingärten" vor

Die Verwaltung hat Ihre Stellungnahme zum SPD-Antrag "Keine Überplanung von Kleingärten für Wohn- und Gewerbegebiete" freigeschaltet. In der Stellungnahme spricht sich die Verwaltung gegen den Antrag aus. Die Verwaltung verweist darauf, dass sie eine langfristige Flächenvorsorge betreiben will. Mit Hilfe von Flächenreserven will die Stadt kurzfristig auf Änderungen in der Bevölkerungsentwicklung reagieren können. Konkret verweist die Verwaltung darauf, dass sie Ersatzbedarf (Ersatz von Wohnraum durch baulich/technischen Verschleiß), Fluktuationsreserve (Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes/Ermöglichung von Umzügen) sowie Nachholbedarf (insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie einfamilienhausähnliche Strukturen; Verhinderung von Umlandabwanderung) vorhalten will. Des Weiteren verweist die Verwaltung in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Darstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nicht darüber entscheiden, ob die Fläche tatsächlich genutzt wird.

Die SPD-Fraktion kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung und hält weiter an ihrem Antrag fest. Insbesondere von dem Hintergrund der Ausführungen der Verwaltung auf der Bürgerschaftssitzung am 26.04.2023, in welcher mehrfach betont wurde, dass in dem Gebiet zwischen der Gartenstadt und Reutershagen keine Wohn- und Gewerbegebiete enstehen sollen, zeigt sich die SPD-Fraktion irritiert über die negative Stellungnahme der Verwaltung.

06.06.2023 Verwaltung legt Stellungnahme zum Antrag "Straßenbahn zum Neuen Friedhof erhalten" vor

Die Verwaltung ihre Stellungnahme zum SPD-Antrag "Straßenbahn zum Neuen Friedhof erhalten" veröffentlicht. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Die Verwaltung verweist darauf, dass derzeit zwischen 400 und 600 Menschen täglich bis zum Neuen Friedhof fahren. Die Brücke Rennbahnallee soll in den nächsten Jahren saniert werden. In diesem Zuge ist es geplant, weitere Buslinien zum Erreichen der Haltestelle "Neuer Friedhof" einzurichten. Nach dem Abschluss der Baumaßnahmen würde sich eine Betreibung der Bahnlinie wirtschaftlich nicht mehr rechnen. Allerdings basieren diese Annahmen auch auf einer alten Nutzen-Kosten-Untersuchung, die derzeit überarbeitet werden soll.

Die SPD-Fraktion hatte bereits frühzeitig auf die Fehler im Berechnungssystem für die Netzerweiterung verwiesen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund zahlreicher Meldungen aus der Bevölkerung, die sich für den Erhalt der Bahnlinie zum Neuen Friedhof einsetzen, hält die SPD-Fraktion an ihrem Antrag weiter fest.

07.06.2023 Bürgerschaft vertagt Anträge zum Erhalt der Kleingärten und der Haltestelle Neuer Friedhof

Gleich zu Beginn der Bürgerschaftssitzung stellte die Fraktion DIE LINKE.PARTEI einen Vertagungsantrag bzgl. die beiden Anträge der SPD-Fraktion zum Erhalt der Straßenbahnhaltestelle Neuer Friedhof und der Nichtüberplanung der Kleingartenanlagen in Reutershagen. Die Linke wollte, dass die Anträge bei Vorlage des neuen Gutachtens zur Straßenbahnerweiterung beraten werden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Thoralf Sens, sprach dagegen. Die Haltestelle Neuer Friedhof taucht im Gutachten gar nicht auf und sei deshalb unabhängig von der etwaigen Thematik. Mit Blick auf die mögliche Überplanung von Kleingartenanlagen zwischen der Gartenstadt und Reutershagen führt der Fraktionsvorsitzende Sens aus, dass von Seiten der Verwaltung stets behauptet wurde, dass im Zusammenhang mit der Straßenbahnerweiterung keine weitergehenden Planungen mit Blick auf die Kleingärten in diesem Areal existieren würden. Folglich wäre es richtig, den vorliegenden Antrag zu behandeln und zu beschließen, um Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Die Fraktionen der CDU/UFR und DIE LINKE.PARTEI stimmten schließlich mit einigen fraktionslosen Bürgerschaftsmitgliedern für die Vertagung der Anträge. Die Fraktion der SPD nimmt dies zur Kenntnis und wird weiterhin an ihren Forderungen festhalten.

19.06.2023 SPD reicht Anfrage zur Straßenbahnerweiterung Südstadt ein

Die SPD hat an die Verwaltung eine Anfrage zur Straßenbahnerweiterung in der Rostocker Südstadt vor 20 Jahren gestellt. Konkret sollen folgende Fragen durch die Verwaltung beantwortet werden:

1. Auf Grundlage welcher Planzahlen wurde die Straßenbahnerweiterung in der Rostocker Südstadt geplant?

2. War die Höhe der beantragten und letztlich ausgezahlten Fördermittel an die Planzahlen bzgl. der potentiellen Nutzer*innen gebunden?

3. Werden die damals angesetzten Planzahlen aus Sicht der Stadtverwaltung und der RSAG erreicht?

4. Falls mit einer Nichterreichung der Planzahlen gerechnet wird: wie groß wird die Abweichung schätzungsweise sein?

5. Sieht die Stadtverwaltung die Gefahr, dass bei einem Nichterreichen der Planzahlen bewilligte Fördermittel ggf. von der RSAG zurückgezahlt werden müssen?

6. Falls ja: In welcher Höhe müssten Fördermittel ggf. zurückgezahlt werden?

Hintergrund: Auch bei der geplanten Straßenbahnerweiterung für die Strecke Zoo-Reutershagen wird mit der Ausschüttung von Fördermitteln gerechnet, die auf Planzahlen bzgl. der potentiellen Nutzer*innen basieren. Sollten diese Planzahlen jedoch nicht erreicht werden, droht unter Umständen eine Rückforderung der ausgezahlten Fördermittel. Dies gilt es selbstverständlich zu verhindern. In Rückblick auf die Straßenbahnerweiterung in der Rostocker Südstadt, die 2003 eröffnet wurde, läuft in fünf Jahren der Förderzeitraum ab. Daher möchte die SPD-Fraktion wissen, ob aus Sicht der Stadtverwaltung die Planzahlen erreicht werden und wenn nicht, in welcher Höhe ggf. bewilligte Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten dann auch in die weiteren Planungen zur Straßenbahnerweiterung in Reutershagen einfließen, um eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln zu verhindern.

20.06.2023 Verwaltung legt Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage vor

Nach mehr als einem Jahr ist die Verwaltung der Aufforderung der Bürgerschaft gefolgt und hat das Kleingartenentwicklungskonzept als Beschlussvorlage eingereicht. Die Beschlussvorlage unterscheidet sich dabei nicht von der Informationsvorlage aus dem Frühjahr 2022. Die erste Behandlung in den Ortsbeiräten ist bereits für Anfang Juli geplant. Eine Entscheidung der Bürgerschaft soll am 06.12.2023 erfolgen. Die SPD-Fraktion hatte sich bereits zu Beginn kritisch zum Konzept geäußert, da u.a. Erhaltungsstufen für Kleingärten aufgeführt wurden, welche die Bedeutung der Kleingartenanlagen widerspiegeln. Erhaltungsstufe 3 bedeutet dabei, dass Kleingartenanlagen nur eine geringe Bedeutung haben und überplant werden können. Erhaltungsstufe 2 beinhaltet Kleingärten, auf die nur bei hohem Bedarf zugegriffen werden kann.

Die SPD-Fraktion wird mit ihren Ortsbeiratsmitgliedern das Konzept besprechen und ebenfalls den Kontakt zu den betroffenen Kleingartenvereinen suchen, um über die Konsequenzen des Konzepts für die Kleingartenanlagen zu informieren.

21.07.2023 SPD startet Umfrage zur Straßenbahnerweiterung

Vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung der Rostocker Bürgerschaft zur geplaten Straßenbahnerweiterung Zoo-Reutershagen im Spätherbst 2023 startet die SPD-Fraktion eine Befragung in Reutershagen. Mittels der Umfrage soll sich ein breites Meinungsbild ergeben, aus welchem hervorgeht, welche Route die Menschen in Reutershagen bevorzugen und ablehnen, sowie welchen Folgen der West- und Ost-Route kritisch gesehen werden. Neben der Onlineumfrage werden in den nächsten Woche auch entsprechende Umfragebögen in die Briefkästen von Reutershagen verteilt. Auf dem Umfragebogen gibt es einen QR-Code, über den man zur Online-Umfrage gelangt. Alternativ besteht die Möglichkeit, den ausgefüllten Fragebogen
im Fraktionsbüro der SPD im Rathaus abzugeben.

07.09.2023 RSAG stellt neues Gutachten zur Straßenbahnerweiterung vor

Die RSAG teilt mit, dass die Berechnungen für die Förderfähigkeit der beiden Routen der geplanten Straßenbahnerweiterung Reutershagen-Zoo abgeschlossen sind. Entgegen den ersten Berechnungen zeigt sich nun, dass auch die Ost-Route, über den Trotzenburger Weg, Tschaikowskistraße, Händelstraße und Ulrich-von- Hutten-Straße förderfähig ist. Die SPD-Fraktion hatte beim ursprünglichen Gutachten die veralteten Berechnungsmethoden kritisiert und eine neue Berechnungsgrundlage gefordert. Die Ergebnisse zeigen nun, dass auch die Ost-Route beim Kosten-Nutzen-Faktor über 1,0 kommt und somit förderfähig ist. Zudem ist die Ost-Route kostengünstiger als die Westroute. Für die SPD-Fraktion ist besonders wichtig, dass durch das neue Gutachten nun schwarz auf weiß belegt ist, dass es für den Straßenbahnausbau in Reutershagen eine echte Alternative gibt, bei der keine Kleingärten überplant werden müssen. Die Fraktion der SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass sich die Bürgerschaft im Spätherbst gegen die Westroute und damit Vernichtung von bis zu 150 Kleingärten entscheidet.

19.09.2023 SPD reicht Änderungsanträge zum Kleingartenentwicklungskonzept ein

Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher setzen sich SPD, Linke und Grüne für die Festschreibung der Mindestzahl von rund 15.000 Parzellen ein. Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.

SPD, Linke und Grüne verstehen das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich. Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen. Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.

Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.

1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,

2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen

3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen

4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.

Zudem soll wieder ein Kleingartenbeirat eingerichtet werden. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein. Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.

1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets

2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.

In einem eigenen Änderungsantrag setzt sich die SPD-Fraktion zudem dafür ein, dass die angedachten Erhaltungsstufen im Kleingartenkonzept neu definiert werden. Folgende Änderungen schlägt die SPD-Fraktion diesbezüglich vor:

Erhaltungsstufe I

Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine sehr hohe Bedeutung und somit einen sehr hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung, auch von einzelnen Parzellen, ist ausgeschlossen.

Erhaltungsstufe II

Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine hohe Bedeutung und somit einen hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage oder im direkt angrenzenden Umfeld möglich.

Erhaltungsstufe III

Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine mittlere oder geringe Bedeutung und somit einen mittleren oder geringen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage, im direkt angrenzenden Umfeld oder im Stadtteil möglich.

10.10.2023 Verwaltung legt neue Beschlussvorlage zur Straßenbahnerweiterung vor

Dier Verwaltung hat eine neue Beschlussvorlage zur Straßenbahn Erweiterung Zoo-Reutershagen vorgelegt. Laut der Vorlage ist die Verwaltung weiterhin der Ansicht, dass die Westroute über den Barnstorfer Ring, vorbei am CJD und über mindestens 150 Kleingartenanlagen verwirklicht werden sollte. Basierend auf einem neuen Gutachten, dass auf Druck der SPD-Fraktion und verschiedener Ortsbeiräte in Auftrag gegeben wurde, zeigte sich jedoch auch, dass die Ostroute über den Trotzenburger Weg, Tschaikowskistraße, Händelstraße und Ulrich-von- Hutten-Straße ebenfalls förderfähig ist. Die SPD-Fraktion kritisiert zudem, dass dem Beschluss zum Streckenausbau nur eine Präsentation anhängt und nicht das neue Gutachten. Zudem kritisiert die SPD-Fraktion den engen Zeitplan. Über das millionenschwere Projekt soll bereits am 15.11. in der Bürgerschaft entschieden werden. Die SPD-Fraktion hat mehrfach angemahnt, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort stärker in die Planungen einzubeziehen.

12.10.2023 Verwaltung veröffentlicht neues Gutachten

Die Verwaltung entschließt sich, das neue Gutachten zur geplanten Straßenbahnerweiterung Zoo-Reutershagen öffentlich zu Verfügung zu stellen. Insbesondere die SPD-Fraktion hatte kritisiert, dass anstelle des neuen Gutachtens nur eine Präsentation der Ergebnisse für die anstehenden Beratungen vorgesehen war.

26.10.2023 SPD veröffentlicht Ergebnisse der Umfrage zur Straßenbahnerweiterung Zoo-Reutershagen

Im Zuge der geplante Straßenbahnerweiterung Zoo-Reutershagen hat die SPD-Fraktion im Sommer 2023 eine Umfrage in Reutershagen durchgeführt, um herauszufinden, wie die Anwohnerinnen und Anwohner zu dem geplante Netzausbau stehen und welche Routen bevorzugt wird. Insgesamt haben fast 10% aller Haushalte in Reutershagen teilgenommen und dafür möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen bedanken. In Summe haben uns 1098 Antworten per Mail, Brief, online oder telefonisch erreicht.

Auf den folgenden Seiten werden wir Ihnen die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage vorstellen, so dass sich die Öffentlichkeit und der politische Raum in Rostock ein Bild über die Meinung der Menschen in Reutershagen zur Straßenbahnerweiterung machen können. Ich bitte dabei zu beachten, dass die Umfrage vor der Veröffentlichung des überarbeiteten Gutachtens erfolgte und somit seine Ergebnisse noch nicht in die Meinungsbildung der Antworteten einfließen konnte.

15.11.2023 Bürgerschaft beschließt gegen die Stimmen der SPD die Straßenbahnerweiterung mit der Westroute

Auf der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft wurde final über die Beschlussvorlage zur Streckennetzerweiterung abgestimmt. Die SPD-Fraktion hat in der Debatte nochmals betont, dass sie die Westroute vorbei am CJD und durch mehrere Kleingärten ablehnt. Um dem Argument der Alternativlosigkeit der Westroute etwas entgegenzusetzen, hatte die SPD-Fraktion kurzfristig einen Änderungsantrag zur Ostroute eingebracht. Dieser Änderungsantrag fand jedoch keine Mehrheit bei den anderen Mitgliedern der Bürgerschaft. Die SPD-Fraktion bliebt bei ihrer kritischen Haltung zur Westroute und stimmt folglich gegen die Beschlussvorlage zum Netzausbau. Die Mehrheit der Bürgerschat unterstützte jedoch die Beschlussvorlage und stimmte dieser zu.

In einem weiteren Antrag setzte sich die SPD-Fraktion für den Erhalt der Haltestelle "Neuer Friedhof" ein. Das geplante Abschneiden der Haltestelle vom Schienennetz hätte vor allem für die Bewohner*innen der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße und die Besucher*innen des Neuen Friedhofs negative Auswirkungen. Das vorgeschlagene Angebote, die Haltestelle mit zusätzlichen Bussen anzufahren, ist aus Sicht der SPD-Fraktion besonders für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen kaum bis gar nicht zu bewältigen. Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich jedoch dem Ansinnen der SPD-Fraktion nicht an und lehnte den Antrag ab.

Des Weiteren forderte die SPD-Fraktion, dass die Kleingärten im südlichen Reutershagen, durch welche die Westroute der Straßenbahn laufen soll, nicht für Wohn- und Gewerbegebiete überplant werden soll. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass durch die Schaffung der Schieneninfrastruktur das Einfallstor geöffnet wird, um in einigen Jahren Planungen für die Errichtung von Wohn- und Gewerbeflächen anzustellen. Bei vielen Kleingärtner*innen lösen solche Überlegungen massive Ängste aus, die teilweise dazu führen, dass Parzellen nicht neu vermietet werden können, da für neue potentielle Besitzer keine Planungssicherheit besteht. Einige Mitglieder der Bürgerschaft machten in der Debatte deutlich, dass sie sich in dem Gebiet sehr wohl Wohnungen vorstellen können und es daher Bauerwartungsland ist. Die SPD-Fraktion betonte erneut die wichtige soziale und ökologische Bedeutung der Kleingärten und forderte deren Schutz vor etwaigen Überlegungen, diese anderweitig zu nutzen. Insbesondere mit dem Blick darauf, dass die Stadtverwaltung in anderen Orten der Stadt Planungen zu Flächenentwicklungen ablehnt, die von Ortsbeiräten explizit gefordert wurden, ist das Argument, "man müsse alles offen planen" wenig stichhaltig. Letztlich lehnte eine Mehrheit der Bürgerschaft den SPD-Antrag ab und gab damit die Flächen für potentielle Überplanungen frei.

Welche Kleingartenanlagen sind in Reutershagen potentiell bedroht?

potentiell bedroht Kleingartenanlagen in Reutershagen

Kleingartenanlage Parzellen Erhaltungsstufen laute KEK*
Waldessaum III 208 3
Waldessaum 4 183 3
Waldessaum Block V 189 3
Sternwarte 102 3
Waldessaum Block 7 40 3
Barnstorfer Busch 71 2
Wiesenrand 48 2
Barnstorf 111 2
Edelweiß 72 2
Am Koppelsoll 121 2
Am Waldessaum, Block VI 141 3
Waldessaum Block VIII 65 3
Luftwarte 128 3
Summe 1479
ggf. + Otto Kuphal 67 2
*Kleingartenentwicklungskonzept 3=stark bedroht; 2=bedroht