Am 26.10.2022 beschloss die Rostocker Bürgerschaft den Antrag 2022/AN/3596 „Klare Regelungen für E-Roller“. Die SPD-Fraktion wüsste gerne, wie der Umsetzungsstand der beschlossenen Punkte des Antrags ist und hat diesbezüglich folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

1. Wie weit ist die Einrichtung fester Abstellflächen für E-Roller in der Innenstadt, Lütten Klein und Warnemünde vorangeschritten? Wo befinden sich die Abstellflächen genau und mit welcher Farbe wurden diese markiert?

2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte zu reduzieren? 

3. Welche Bereiche und Radwege wurden aufgrund akuter Verkehrssicherheitsprobleme zu Abstellverbotszonen für E-Roller erklärt?

 4. Wann und wo werden ggf. Fahrtverbotszonen für E-Roller eingerichtet?

 5. Wie wurde die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunkeln verbessert?

 6. Wo befinden sich die gut lesbaren Hinweise auf den Rollern, um Beschwerden über falsch abgestellte Roller zu erleichtern?

 7. Wann fand der letzte Runde Tisch zwischen Verwaltung, Anbietern der E-Roller etc. statt, um die angeschobenen Maßnahmen und die Saison auszuwerten?

 8. Wieso hat die Bürgerschaft im Jahr 2023 keine Informationsvorlage bzgl. des Umsetzungsstand der Maßnahmen erhalten? Wann wird es im Jahr 2024 eine Informationsvorlage diesbezüglich geben?

 9. Welchen Stand haben die Gespräche zur Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds?

 10. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Anbieter von E-Rollern, die regelmäßig gegen die vereinbarten Ziele verstoßen? Falls ja, welche Sanktionen wurden ergriffen?

 11. Wie steht die Verwaltung zur möglichen Einführung einer Sondernutzungssatzung für E-Roller, wie dieses zuletzt durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde und auch in Schwerin praktiziert wird?