Die SPD-Fraktion hat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um zu erfahren, welche Kleingärten aus Sicht der Stadtverwaltung für Wohn- und Gewerbeflächen geeignet sind und welche definitiv von einer Umwidmung ausgeschlossen sind.

Im Zuge der Eröffnung der Ausstellung zum Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgrün Rostock“ durch Frau Dr. Fischer-Gäde wurde über die mögliche Überplanung von Kleingartenanlagen für spätere Wohnbebauung gesprochen. Angesprochen auf eine mögliche Überplanung der Kleingartenanlagen zwischen Reutershagen und der Gartenstadt, durch welche die geplante Straßenbahnerweiterung führen soll, verneinte die Senatorin mögliche Pläne für eine Wohnbebauung auf diesem Areal. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es andere Kleingartenanlagen gäbe, die sich eher für Wohnbebauung eignen würden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Kleingartenanlagen sind aus Sicht der Verwaltung am ehesten/am besten für eine Bebauung mit Wohn- und Gewerbeflächen geeignet? (Bitte Kleingartenanlagen separat benennen)

2. Welche Kleingartenanlagen kommen aus Sicht der Verwaltung für eine Überplanung für Wohn- und Gewerbeflächen unter keinen Umständen in Betracht? (Bitte Kleingartenanalgen separat benennen)

3. Welche Flächen könnten aus Sicht der Verwaltung für zukünftige Kleingartenanlagen vorgehalten werden, wenn andere Kleingartenanlagen in ihrer Nutzung umgewidmet werden?