3. Mai 2021: Keine kommunalen Einrichtungen für rechte Hetzer!
Im Sommer 2020 beschäftigte sich die Rostocker Bürgerschaft bereits einmal mit der Frage, ob der Künstler Xavier Naidoo vor dem Hintergrund seiner Nähe zur Reichsbürgerbewegung und seinen rechtsextremen Auffassungen kommunale Einrichtungen für seine Konzerte nutzen dürfte. Für die drei Fraktionen ist klar: eine Demokratie muss wehrhaft sein! Personen, die sich offen gegen die demokratische Ordnung wenden und als rechtsextreme Hetzer auftreten, sollen keine kommunale Einrichtungen für ihre Auftritte nutzen dürfen.