Höhere Aufwandsentschädigung für Freiwillige Feuerwehr
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Der Innenminister hatte vor kurzem eine entsprechende Verordnugn angepasst, die nun auch in Rostock umgesetzt werden sollte.
Die Fraktion der SPD setzt sich, zusammen mit der Fraktion der Linken und CDU/UFR dafür ein, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr eine höhere Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung erhalten. Der Innenminister des Landes hat mit einer neuen Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, die besondere Verantwortung der Funktionsinhaber*innen, durch Anpassung der seit 2014 geltenden Entschädigungsverordnung gewürdigt. Mit der Anpassung sollen auch die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitaufwand für die ehrenamtlich Tätigen, aber auch das ehrenamtliche Engagement angemessen berücksichtigt werden. Mit der Anpassung soll diesem Anliegen auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Rechnung getragen werden.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen wie folgt festzusetzen:
1. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte 250,00 €
2. stv. Ortswehrführer/in kreisfreie Städte 125,00 €
3. Zugführer/in 125,00 €
4. stv. Zugführer/in 62,50 €
5. Jugendfeuerwehrwart/in 125,00 €
6. stv. Jugendfeuerwehrwart/in 62,50 €
7. Gerätewart/in in der Freiwilligen Feuerwehr 100,00 €
8. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte 400,00 €
9. stv. Stadtwehrführer/in kreisfreie Städte 200,00 €
10. Stadtjugendfeuerwehrwart/in 200,00 €
11. stv. Stadtjugendfeuerwehrwart/in 100,00 €
12. Leiter der Geschäftsstelle des Stadtfeuerwehrverbandes 100,00 €
13. Schriftwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes 80,00 €
14. Kassenwart/in des Stadtfeuerwehrverbandes 80,00 €