Die SPD-Fraktion erteilt etwaigen Forderungen nach einem Verkauf des Grundstückes, auf dem der Teepott in Warnemünde steht, eine klare Absage. Grund und Boden in exponierter Lage soll auch zukünftig in öffentlicher Hand bleiben.

Seit 2015 befindet sich der Teepott Warnemünde im Besitz der Friedemann-Kunz-Stiftung. Das Grundstück, auf dem der Teepott steht, wurde der Stiftung via Erbbaurecht überlassen. Anlässlich der seit Jahresbeginn geführten Diskussion über eine mögliche Veräußerung des Grundstücks stellt die SPD-Fraktion in der Rostocker Bürgerschaft klar, dass es mit ihr kein Verkauf von Grund und Boden an dieser exponierten Lage geben wird. Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Anne Mucha: „Seit 2020 werden Grundstücke, die sich im Besitz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden, nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben. Diese Entscheidung, die 2018 von der Bürgerschaft getroffen wurde, war damals richtig und sie ist es heute noch. Hierdurch kann die Stadt die Entwicklung dieser Flächen nachhaltig beeinflussen. Grundstücke in exponierter Lage, wie beispielsweise der Teepott, sind äußerst begehrt. Wenn die Stadt solche Grundstücke verkauft, hat sie später keine Chance mehr, diese Flächen zurückzukaufen oder nur zu einem deutlichen höheren Preis. Gerade im Sinne einer guten und langfristigen Stadtentwicklung müssen wir als Stadt viele Flächen in öffentlicher Hand belassen.“

Medienberichten zur Folge ziehen Mieter aus dem Teepott wegen des Sanierungsstaus aus. Der Eigentümer will eine Sanierung jedoch erst im Zuge des Verkaufs des Grundstückes durchführen. Das SPD-Fraktionsmitglied Anne Mucha setzt weiter fort: „Kredite für Sanierungsprojekte werden von Banken auch an Kunden vergeben, die über die Grundstücke in Form von Erbbaurecht verfügen. Die Laufzeiten des Erbbaus für den Teepott geht bis Ende 2075 – genügend Zeit also, um Kredite abzuzahlen. Vertraglich ist auch geregelt, dass der Inhaber des Teepotts zur Sanierung verpflichtet ist. Wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, so handelt es sich um eine klare Vertragsverletzung, die bei wiederholtem Auftreten Konsequenzen nach sich ziehen muss. Etwaige Versuche der Erpressung, um auf diesem Wege eine Privatisierung des Grundstückes zu erzwingen, werden ins Leere laufen. Wir hoffen, dass alle Betroffenen an einen Tisch finden und es zu einer Verständigung kommt. Am Ende ist der Teepott eines der markantesten Wahrzeichen unserer Stadt und sollte einen entsprechenden Umgang und Pflege erfahren.“