Vor dem Hintergrund der geplanten Straßenbahnerweiterung Zoo-Reutershagen hat die SPD-Fraktion eine Anfrage eingereicht, in welcher kritische Punkte des Gutachtens zur neuen Straßenbahnlinie aufgeworfen werden.

Die Fraktion der SPD hat mit Blick auf die geplante Straßenbahnerweiterung Reutershagen und das Gutachten, auf dem die Planungen basieren, folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:

  1. Im Gutachten wird mit einer Einwohnerzahl von 240.300 Rostockern (Seite 19) gerechnet.
    1. Durch wen wurde die Zahl vorgegeben?
    2. Welcher Nutzen-Kosten-Index würde sich für die beiden Routen ergeben, wenn mit der aktuellen Bevölkerungsprognose gerechnet werden würde?
  2. Im Gutachten werden 34 ha Flächenentwicklungspotenziale zwischen Reutershagen und Gartenstadt als „städtische Bestrebungen“ ausgewiesen (Seite 23).
    1. Woher stammen die Zahlen und auch die detaillierte Aufteilung nach Gewerbe- und Wohngebieten?
    2. Welche Planungen liegen diesen Zahlen zu Grunde?
  3. Für die Stadt: Es werden die Planungsziele Anbindung des P+R-Parkplatzes Groß Schwaßer Weg und Anbindung des CJD als wesentliche Planungsziele genannt.
    1. Wer hat diese Planungsziele festgelegt?
    2. Wieso waren diese Planungsziele nicht Bestandteil der Beschlussvorlage 2020/BV/1833?
    3. Wieso wurden diese Planungsziele der Bürgerschaft nicht zum Beschluss vorgelegt?
  4. Die Ost-Route wurde im Gutachten durch einen Nutzen-Kosten-Index von unter 1,0 als nicht förderfähig eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
    1. Aus welchen Gründen wurde im Gutachten ein Parallelverkehr der Linie 20 zwischen Markt Reutershagen und Schwimmhalle einberechnet?
    2. Wurden alternative Linienführungen anstelle des parallelen Verkehr Bus-Straßenbahn geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  5. Bei der West-Route wurde die Linie 39 gestrichen und die Linie 20 (heute 25) ausgedünnt.
    1. Warum wurde der Takt verschlechtert?
    2. Welche alternativen ÖPNV-Angebote sollen die Fahrgäste zwischen den Haltestellen Ulrich-von-Hutten-Straße und Schwimmhalle anstelle des heutigen Taktes nutzen?
    3. Wieso stellt es die Verringerung des Taktes für die Einwohner im Gebiet zwischen den beiden genannten Haltestellen keine Verschlechterung zum heutigen Angebot dar?
  6. Das Gutachten rechnet in allen Szenarien mit veränderten Fahrgastzahlen auf den verschiedenen Strecken. Die Ermittlung wird aber im Gutachten nicht untersetzt.
    1. Wie wurde das zusätzliche Fahrgästepotenzial aus dem Gutachten für die beiden Routen konkret ermittelt?
    2. Gab es eine Erhebung bzw. Befragung am CJD bezüglich des zusätzlichen Potenzials an Schülern, die die Straßenbahn zukünftig nutzen würden, aber heute nicht mit dem Bus zur Schule kommen? Wenn ja, wie war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  7. Es wird verschiedentlich berichtet, dass es für die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnis von neuen ÖPNV-Routen ein Berechnungsverfahren des Bundes gibt.
    1. Wie würde für beide Routen der Nutzen-Kosten-Index aussehen, wenn mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet wird?
    2. Warum wurde im Gutachten nicht mit der neuen Berechnungsmethode gerechnet?

Die Antworten zu diesen Fragen müssen von der Verwaltung bis zur Bürgerschaftssitzung am 07.06.2023 schriftlich vorliegen.