Änderungen am Kleingartenkonzept gefordert
Die SPD setzt sich zusammen mit Linken und Grünen für weitreichende Änderungen im geplanten Kleingartenentwicklungskonzept ein. Hierdurch sollen Rostocks Kleingärten besser geschützt werden.
Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher setzen sich SPD, Linke und Grüne für die Festschreibung der Mindestzahl von rund 15.000 Parzellen ein. Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.
SPD, Linke und Grüne verstehen das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich. Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen. Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.
Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.
1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen
3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.
Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.
Zudem soll wieder ein Kleingartenbeirat eingerichtet werden. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein. Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.
1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets
2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.
In einem eigenen Änderungsantrag setzt sich die SPD-Fraktion zudem dafür ein, dass die angedachten Erhaltungsstufen im Kleingartenkonzept neu definiert werden. Folgende Änderungen schlägt die SPD-Fraktion diesbezüglich vor:
Erhaltungsstufe I
Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine sehr hohe Bedeutung und somit einen sehr hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung, auch von einzelnen Parzellen, ist ausgeschlossen.
Erhaltungsstufe II
Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine hohe Bedeutung und somit einen hohen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage oder im direkt angrenzenden Umfeld möglich.
Erhaltungsstufe III
Kleingartenanlagen, die gemäß der Bewertung eine mittlere oder geringe Bedeutung und somit einen mittleren oder geringen Raumwiderstand gegenüber Umnutzung haben. Eine Umnutzung von einzelnen Parzellen ist nur bei Kompensation in der Kleingartenanlage, im direkt angrenzenden Umfeld oder im Stadtteil möglich.