Wer einen Personalausweis benötigt, muss diese Leistung bei der Verwaltung bezahlen. Die SPD-Fraktion möchte gerne wissen, welche Zahlungsmöglichkeiten es bei der Verwaltung gibt und wie der zukünftige Umgang mit Bargeldzahlungen geregelt werden soll.

Wenn Verwaltungsleistungen durch die Bürger*innen in Anspruch genommen werden (Ausstellung von Geburtsurkunde, Personalausweis etc.), müssen die anfallenden Kosten/Gebühren durch die Bürger*innen beglichen werden. Seit vielen Jahren ist neben der klassischen Bezahlung mittels Bargeld auch die Begleichung durch EC-Karte oder Kreditkarten und andere elektronische Überweisungen möglich. Diese Entwicklung wurde nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie beschleunigt. Gleichzeitig wird die Bargeldzahlung noch von vielen älteren Menschen gerne bevorzugt. Vor diesem Hintergrund sollen diese Fragen beantwortet werden:

1. Bei welchen Ämtern werden Leistungen für die Bürger*innen vorgehalten, die für diese kostenpflichtig sind? (bitte separat auflisten)

2. Gibt es Ämter, bei denen ausschließlich mit Bargeld die anfallenden Kosten für Dienstleistungen beglichen werden können?

3. Wenn ja, welche Ämter betrifft dies, wieso ist dies der Fall und wann soll dies ggf. geändert werden?

4. Welche Bezahlmethoden sind neben der Barbezahlung in der Verwaltung generell möglich? (bitte separat auflisten)

5. Wie werden die Bürger*innen darüber informiert, mit welchen Methoden sie Dienstleistungen und Rechnungen der Stadt Rostock begleichen können?

6. Ist es vorgesehen, die Begleichung von Rechnungen der Stadt Rostock mittels Barzahlung perspektivisch einzustellen?

7. Wenn ja, welche Ämter betrifft dies und wann ist dies ggf. vorgesehen?