Ein Bericht von Dr. Ingrid Bacher, Mitglied der Bürgerschaft


Nach der Würdigung der historischen Ereignisse des Datums 9. November in der Vergangenheit durch den Präsidenten wurden im Zusammenhang mit der Tagesordnung verschiedene SPD-Anträge auf Antrag der SPD-Fraktion zurückgestellt, um zunächst weitere Informationen einzuholen: Wohnungsverkäufe der WIRO ausschließlich an Mieter geht erst einmal in den Aufsichtsrat, Anträge zum Schutz und Erhalt der Anzahl der Kleingärten gehen in die Ausschüsse, ebenso der Wirtschaftsplan des KOE, zu dem die Grünen einen völlig unrealisierbaren Änderungsantrag über die Verwendung von Mitteln gestellt hatten.

Große Zustimmung fand der Antrag zur besseren Trinkwasserversorgung in den Rostocker Schulen von der SPD, mit gezeichnet von allen Fraktionen, ebenso der Antrag, Rostock zu einer „blühenden und bienenfreundlichen Stadt“ zu entwickeln.

Zum Antrag „Erbbaurecht vor Verkauf bei Grundstücksverwertung “ entwickelte sich eine breite und kontroverse Debatte, in der Oberbürgermeister und die CDU sich vehement dagegen stellten und die letztlich zu einem 6. Änderungsantrag führte (Bündnis 90/die Grünen, Die Linke, SPD), der als Datum 2020 einfügte, um den derzeitigen Haushalt nicht zu gefährden, eine Konzeptausschreibung, die Staffelung des Erbbauzinses, Ausnahmen sollen möglich sein, ein Monitoring nach 5 Jahren. So ist eine gezielte Quartiersentwicklung mit Aspekten der Nachhaltigkeit, sozialer Durchmischung und besserer Lebensqualität möglich.

Der Antrag der SPD, eine Fachveranstaltung zur sozialen Entmischung durchzuführen, wurde auch von der Verwaltung begrüßt und fand allgemeine Zustimmung.

Heftig debattiert wurde der Antrag von Dr. Bachmann, den Kleingärten „Am Radelsee“ zu gestatten, den bestehenden Anschluss an das öffentliche Wassernetz im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Laut Gerichtsbeschluss müsste der Anschluss gekappt und eine anderweitige Abwasserentsorgung vorgenommen werden. Dazu gibt es kontroverse Gerichtsurteile, so dass dann beschlossen wurde, den Antrag zu vertagen, um die rechtliche Lage zu klären.

Geradezu leidenschaftlich wurde der Antrag von 6 CDU-Mitgliedern diskutiert, einen Bürgerentscheid zum Theaterneubau herbeizuführen mit der Frage, ob für den Neubau mehr als 60 Mio. Euro aufgewendet werden dürfen. Da der Antrag alle bisherigen Planungen und Vorarbeiten außer Acht lässt und alle sachlichen Hintergründe ignoriert, sprachen sich alle anderen Fraktionen dagegen aus und lehnten ihn mit großer Mehrheit ab. Demzufolge wurde der Beschlussvorlage „Theaterneubau zeitnah realisieren – Grundsatzbeschluss“ mit der gleichen Mehrheit mit namentlicher Abstimmung zugestimmt.

In der Änderung der Straßenreinigungssatzung wurden einige Straßen anders eingestuft, die Abfallgebührensatzung wurde nach 12 Jahren angepasst (höhere Löhne, mehr Leistungen, bessere Abfallverwertung, Plastikvermeidung), in der Änderung der Hundesteuer werden u.a. Befreiungstatbestände abgeändert.

Diskussionen gab es auch zur Auslegung des Bebauungsplanes „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, durch den viele Kleingärten aufgehoben werden. Durch einen Änderungsantrag des Ortsbeirates wurde die BV durch eine „Fremdkörperfestsetzung“ ergänzt, der Bestand eines vorhandenen Wohngebäudes gesichert.