Parkhaus beim Behördenzentrum Blücherstraße muss schnell entstehen
Die SPD-Fraktion befürchtet, dass im Zuge der Fertigstellung des Behördenzentrums in der Blücherstraße die Problematik der zu geringen Parkplätze noch größer werden wird. Die Verwaltung wird aufgefordert. schnellstmöglich Lösungen zu entwickeln.
Die Bürgerschaft hat am 15.05.2019 die Verwaltung beauftragt, mit dem Land in Verhandlungen zu treten, um weitere Stellflächen auf dem Gelände des Behördenzentrums Blücherstraße 1 zu schaffen. Im Zuge der Fragestunde an die Oberbürgermeisterin am 18.01.2023 wurden durch Mitglieder der Bürgerschaft weitere Nachfragen bzgl. des Umsetzungsstands des beschlossenen Antrags gestellt. Bis heute ist der Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Rostock nicht zustande gekommen. Die Errichtung eines Parkhauses ist derzeit nicht absehbar. Die Verwaltung hat schriftlich bestätigt, dass im Zuge der Fertigstellung des Behördenzentrums (vermutlich Herbst 2024) mit einer erheblichen Zunahme des Autoverkehrs im betroffenen Gebiet zu rechnen ist.
Um die drohende Problematik des sich verknappenden Parkraums in diesem Gebiet zu verhindern, muss es eine finale Verhandlungslösung mit dem Land geben. Ein Erwerb des Grundstücks unterhalb des Marktwertes ist durchaus möglich, wenn dies durch ein übergeordnetes Interesse begründet ist. Im Zuge der Errichtung einer Landeseinrichtung mit mehreren hundert Arbeitsplätzen ist dies durchaus gegeben.
Sollte eine Verständigung zum Erwerb des Grundstücks nicht zustande kommen, müssen Konzepte für die An- und Abreise sowohl für die Angestellten, als auch für die Besucher*innen entwickelt werden. Ein Verweis auf die alleinige Zuständigkeit des Landes als zuständigen Arbeitgeber ist hier nicht zulässig, da die Konkurrenz um die existierenden Parkplätze im Umkreis direkten Einfluss auf die Anwohner*innen haben wird. Folglich müssen Stadt und Land gemeinsam schnellstmöglich Konzepte entwickeln, um den zusätzlichen Personenverkehr im Umkreis der Blücherstraße 1 bestmöglich zu steuern.
Mittels einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll die Stadtverwaltung schriftlich darlegen, wie sich potentiellen Kosten und Einnahmen für das zu errichtende Parkhaus darstellen. Auf dieser Grundlage wären die Handlungsentscheidungen der Verwaltung aus Sicht des politischen Raums besser nachvollziehbar.