Die SPD-Fraktion der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock begrüßt die Einigung für die zeitnahe Abschaffung der Straßenbaubeiträge ab 01. Januar 2020 und die Schaffung einer ab dem 1. Januar 2018 geltenden Übergangsregelung, die jetzt auf Landesebene MV gefunden werden konnte.

Ein entsprechender Antrag einiger Fraktionen für die Bürgerschaftssitzung am 30.01.2019 wird jetzt von der SPD-Fraktion so konkretisiert werden können, dass der Wunsch zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge umgesetzt werden kann.
Fraktionsvorsitzender Dr. Steffen Wandschneider-Kastell: „Entscheidend ist, dass das Prinzip Eigentum verpflichtet beim Ausgleich dieser wichtigen Einnahme für die Kommune erhalten geblieben ist.“

Eigentümer, die von Sanierungsmaßnahmen profitieren, werden über die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent auch in Zukunft anteilig die Kosten tragen. Somit konnte eine Lösung zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge gefunden werden, die zum Teil die in der Vergangenheit aufgetretenen Härten besonders hoher Anliegerbeiträge verhindert und die der Hanse-und Universitätsstadt Planungs- und Finanzierungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.

„Damit werden auch zukünftig nur die Grundstückseigentümer und nicht Mieter für die Instandsetzung von Anliegerstraßen zahlen“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abschließend.