Interkulturelle Begegnungsräume für Migrant*innen
Zusammen mit Mitgliedern von Linken und Grünen will die SPD-Fraktion wissen, wie es um die interkulturellen Begegnungsräume für Migrant*innen bestellt ist. Reichen die räumlichen Kapazitäten aus, oder müssen neue Objekte gesucht werden?
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein wichtiges Zuhause für Migrant*innen und Geflüchtete. Insbesondere durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 hat sich die Zahl der Ukrainer*innen in Rostock deutlich erhöht. Gleichzeitig kommen auch Menschen aus anderen Ländern (Syrien, Iran, Afghanistan etc.) nach Rostock. Die Stadt Rostock ist darum bemüht, jede einzelne Person so gut wie möglich zu integrieren und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen, in Form von Angeboten und migrantischer Selbstverwaltung. Daher wurde die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Migrant*innen sind im Zeitraum 2015-2022 nach Rostock gekommen? (Bitte Aufzählung nach einzelnen Jahren und wenn möglich nach Nationalitäten)
2. Wie stark ist der Waldemarhof als interkulturelles Zentrum ausgelastet?
3. Reichen die räumlichen Kapazitäten des Waldemarhofes aus, um ein breites Spektrum an Veranstaltungen im Bereich der interkulturellen Begegnung zu ermöglichen?
4. Sollten aus Sicht der Verwaltung andere Räumlichkeiten (z.B. SBZs, Vereinsräume, Newcomer-Café etc.) genutzt werden, um ggf. parallele Veranstaltungen und Begegnungen für und zwischen Migrant*innen zu ermöglichen?
5. Ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, neben dem Waldemarhof als zentralen Anlaufpunkt für Migrant*innen im Bereich der interkulturellen Begegnung auch Orte/Räume in anderen Stadtteilen (Rostocker Nordosten, Südstadt, Nordwesten) für solche Begegnungen dauerhaft vorzuhalten?
6. Wenn ja, welche Einrichtungen würden sich aus Verwaltungssicht anbieten, um diese Angebote schnellstmöglich zu ermöglichen bzw. auszubauen? (z.B. SBZs, Zukunftsladen?)
7. Sollten aus Sicht der Verwaltung ggf. finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um entsprechende Räumlichkeiten anzumieten und Honorarmittel oder Stellenanteile zu finanzieren? (z.B. Aufstockung von Mitarbeiter*innenstellen in SBZs zur Betreuung von interkulturellen Angeboten und Begegnungsprogrammen)
8. Wenn ja, in welchem Umfang sollten aus Verwaltungssicht Mittel bereitgestellt werden, um eine adäquate Betreuung der entsprechenden Angebote zu ermöglichen?
9. Inwiefern wird der Migrantenrat in die Planungen bzgl. der Evaluation und des Ausbaus von Integrationsmaßnahmen und interkulturellen Begegnungsmöglichkeiten einbezogen?
10. Plant die Stadt im Falle eines weiteren Zuwachses an Migrant*innen die Schaffung eines zweiten interkulturellen Zentrums?